Mediation und Coaching

Anwaltskanzlei & Mediationsbüro Ohlig  Rechtsanwältin und Mediatorin Nadja Ohlig

Mediation

Ich freue mich, wenn ich Sie als Mediatorin unterstützen kann, einen Konflikt einvernehmlich und ohne rechtliche Auseinandersetzung beizulegen.

Mediation - was ist das?

Einer Mediation liegt der Gedanke zugrunde:

Selbstgemachte Lösungen sind oft nachhaltiger als fremdbestimmte Ergebnisse!

Mediation ist ein Verfahren zur gütlichen Konfliktregelung, das auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit beruht.

Ziel einer Mediation ist es, die Konfliktparteien (auch Mediand:innen genannt) durch ein strukturiertes Mediationsverfahren, dessen einzelne Schritte sich in der Praxis bewährt haben, zu unterstützen, selbst eine Lösung für die konkrete Situation zu erarbeiten.

Aus einer dornigen Sache kann etwas Schönes entstehen... ebenso wie ein schwieriger Konflikt Potenzial für eine gute Lösung enthalten kann.


Im Vergleich zur Regelung eines Konflikts durch einen - gegebenenfalls gerichtlichen - Rechtsstreit hat die Mediation drei entscheidende Vorteile:

  • Größere Flexibilität und Themenoffenheit:
    Ein Mediationsverfahren ist nicht auf das ursprüngliche "Mediationsthema" oder eine ganz konkrete Fragestellung begrenzt. Vielmehr haben die Mediationsparteien im Rahmen der Mediation die Möglichkeit, selbst alle Themen zu bestimmen, die für sie von Wichtigkeit sind, um den Konflikt abschließend - und ohne, dass etwas offen bleibt - wirklich einvernehmlich beilegen zu können.
  • Unabhängigkeit von der "harten Rechtslage" und Raum für kreative Lösungen:
    Im Rahmen einer Mediation wird nicht darüber geurteilt, "wer Recht hat". Vielmehr steht es den Mediand:innen frei, für ihre konkrete Situation eine Lösung zu erarbeiten, die ihren jeweiligen ganz individuellen beidseitigen Interessen und Bedürfnissen gerecht wird, und somit für beide Seiten ein Ergebnis darstellt, das auch auf längere Sicht gut akzeptiert werden kann. Auch "kreative" Lösungen, die man in einem Rechtsstreit nie erzielen könnte, können das Ergebnis einer Mediation sein - lediglich rechtlich zulässig müssen sie sein.
  • Es gibt keine "Gewinner" oder "Verlierer":
    Ziel einer Mediation ist es, eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle Beteiligten im Ergebnis einverstanden sind.

Eine Mediation ist dabei keineswegs ein leichter Spaziergang...

Die Auseinandersetzung mit einem Konfliktthema kostet immer eine Überwindung, und oft ist es auch für die Mediand:innen selbst nicht einfach herauszufinden, welcher Weg und welches Ergebnis sie am besten zu ihrem Ziel der friedlichen Lösung führen kann.

Doch auch wenn der Aufstieg schwer ist - er lohnt sich immer, da man, einmal oben angekommen, auf das herunterblicken kann, was man geschafft und erreicht hat.

Wie kann das Ergebnis einer Mediation aussehen?

Finden die Mediand:innen im Rahmen der Mediation zu einer einvernehmlichen Lösung, kann diese auf Wunsch in einer Mediationsvereinbarung festgehalten werden.

Eine von allen Mediand:innen unterzeichnete Mediationsvereinbarung stellt rechtlich gesehen einen Vertrag dar, der für die Vertragsparteien verbindlich ist.

Es ist aber auch möglich, die Mediation ohne einen solchen Vertrag als abgeschlossen anzusehen, z.B. wenn die Mediand:innen durch die Mediation wieder das Gespräch zueinander gefunden haben und sich in der Lage sehen, eventuell noch zu klärende Aspekte selbst außerhalb des Mediationsverfahrens miteinander zu regeln.

Eine Mediation "scheitert" übrigens nie!

Selbst wenn die Konfliktparteien nach einem oder mehreren Mediationsterminen zu dem Ergebnis kommen, sich im Rahmen der Mediation nicht gütlich verständigen zu können und doch den Rechtsweg beschreiten zu wollen, so hat die Mediation bewirkt, dass die Parteien miteinander ins Gespräch gekommen sind und mit dem Einverständnis zu einer Mediation gezeigt haben, dass sie eine gütliche Lösung nicht grundsätzlich ausschließen.

Unabhängig davon, wie es im Nachgang dann weitergeht, kann dies immer als positiver Aspekt angesehen werden, der möglicherweise, auch wenn die Sache selbst vielleicht durch ein Gericht entschieden werden muss, dazu führen kann, sich in Zukunft besser in die Augen sehen zu können.

Unterbrechungen zur Konsultation weiterer Fachberater sind jederzeit möglich.

Allparteilichkeit & Vertraulichkeit

Als Mediatorin bin ich der sogenannten Allparteilichkeit verpflichtet, d.h. meine Funktion besteht darin, das Mediationsverfahrens so zu leiten, dass beide Seiten gleichermaßen ihre Interessen zu Gehör bringen können, ohne für die eine oder andere Seite Partei ergreifen zu dürfen. Allparteilichkeit wird häufig auch mit dem Begriff Neutralität der Mediation beschrieben.

Meine Funktion als Mediatorin unterscheidet sich dadurch ganz erheblich von meiner Funktion als Anwältin - Rechtsanwälte sind zwangsläufig Parteivertreter.

Deshalb darf ich auch nicht für Sie als Mediatorin tätig werden, wenn ich Sie bereits anwaltlich - also parteiisch - beraten oder vertreten habe (und umgekehrt dürfte ich nach einer Mediation auch keine der Parteien anwaltlich vertreten).

Die im Mediationsverfahren besprochenen Inhalte werden von mir nach Maßgabe des § 4 des Mediationsgesetzes vertraulich behandelt.

Zum Ablauf

Eine Mediation findet in einer oder mehreren Mediationssitzungen statt. Diese können in meinem Büro in Berlin Moabit oder auch als Online-Mediation via Zoom stattfinden, wobei sich im Regelfall - jedenfalls für eine erste Mediationssitzung - ein persönlicher Termin empfiehlt.

Einen Mediationstermin biete ich Ihnen gern auch samstags an.

Die Dauer einer einzelnen Mediationssitzung sowie die Anzahl gewünschter Mediationstermine bestimmen Sie selbst als Mediand:innen, wobei sich für eine erste Mediationssitzung die Einplanung einer Dauer von mindestens 2 Stunden empfiehlt.

Da eine Mediation auf Freiwilligkeit der Teilnehmer basiert, können jede Mediandin und jeder Mediand die Mediation jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.

Sollte sich im Verlauf des Verfahrens zeigen, dass es sinnvoll oder gewünscht ist, zu einem bestimmten Thema ergänzenden Rat eines Anwalts oder eines Steuerberaters einzuholen, etwa um eine anvisierte Mediationslösung nochmals parteiisch auf etwaige Fallstricke prüfen zu lassen, kann das Mediationsverfahren jederzeit unterbrochen werden, um beiden Mediand:innen eine solche externe Fachberatung zu ermöglichen. Im Anschluss können die Mediation dann fortgesetzt und die gefundenen Ergebnisse mit in das Mediationsverfahren eingebracht werden.

Kosten

Die Abrechnung einer Mediation erfolgt zu einem Stundensatz, der zuvor vereinbart wird.

Wie die Kosten zwischen den Mediand:innen verteilt werden sollen, wird zu Beginn der ersten Mediationssitzung gemeinsam besprochen.

Sie erhalten nach jeder Mediationssitzung  eine Rechnung, die Sie dann per Überweisung bezahlen können.

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.